Riester Rente
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Die Kinderzulage beträgt seit dem 01. Januar 2008 185 Euro im Jahr. Für alle danach geborenen Kinder gilt eine jährliche Zulage von 300 Euro. Voraussetzung: Für das Kind muss eine Berechtigung zum Kindergeld bestehen. Für die Kinderzulage sollte ein Dauerzulagen-Antrag gestellt werden.
Allerdings können nicht beide Elternteile von der Kinderzulage profitieren. Bei zusammenlebenden Ehepaaren erhält immer die Mutter des Kindes die Prämie – ansonsten die Person, die das Kindergeld bezieht.
Die Kinderzulage wird so lange entrichtet, wie Kindergeld gezahlt wird.
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