Riester Rente

Alle Info's zur Riester Rente auf Rente.net

Zulagen für Kinder - Höhe und Besonderheiten

Die Kinderzulage beträgt seit dem 01. Januar 2008 185 Euro im Jahr. Für alle danach geborenen Kinder gilt eine jährliche Zulage von 300 Euro. Voraussetzung: Für das Kind muss eine Berechtigung zum Kindergeld bestehen. Für die Kinderzulage sollte ein Dauerzulagen-Antrag gestellt werden.
Allerdings können nicht beide Elternteile von der Kinderzulage profitieren. Bei zusammenlebenden Ehepaaren erhält immer die Mutter des Kindes die Prämie – ansonsten die Person, die das Kindergeld bezieht.
Die Kinderzulage wird so lange entrichtet, wie Kindergeld gezahlt wird.

Was muss ich bei der Auswahl meines Anbieters beachten?

Finden Sie mit den umfassenden Informationen bei Rente.net den richtigen Anbieter für die Riester Rente und sorgen Sie so dafür dass Sie im Alter sorgenfrei sind.

Individuelles Angebot anfordern

Begriffe von A bis Z


Häufige Fragen Riester Rente