Riester Rente
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Die Riester-Rente wird durch Zulagen vom Staat gefördert, wenn eine private Altersvorsorge mit Zertifizierung abgeschlossen wurde. Die Zulage besteht aus zwei Teilen, einmal aus der Grundzulage und der Kinderzulage, die abhängig von der Anzahl der eigenen kindergeldberechtigten Kinder ist.
Die Grundzulagen sind wie folgt:
2002 und 2003: 38 Euro
2004 und 2005: 76 Euro
2006 und 2007: 114 Euro
ab 2008: 154 Euro
Die Kinderzulagen sind wie folgt:
2002 und 2003: 46 Euro
2004 und 2005: 92 Euro
2006 und 2007: 138 Euro
ab 2008: 185 Euro
Bei einer gemeinsamen Veranlagung von Ehepartnern ist die Grundzulage für jeden Ehepartner vorgesehen, sofern die Beiträge für die Altersvorsorge von beiden entrichtet werden. Die Kinderzulage wird nur einmal pro Kind gezahlt.
Die Zahlung der Zulage ist an folgende Bedingungen geknüpft: Der Riester-Sparer muss seit 2008 vier Prozent seines Vorjahres-Bruttoeinkommens, höchstens aber 2100 Euro, in die Riester-Rente einzahlen.
Die Zulage wird von der BfA, der zentralen Zulagenstelle, nach Antragsstellung gezahlt. Der Antrag auf die Zulage muss spätestens zwei Jahre nach Vertragsabschluss gestellt werden. Die Übersendung des Antrags an die zentrale Zulagenstelle erfolgt in der Regel über den Anbieter der Versicherung, nachdem der Versicherte diesen Antrag bei seinem Anbieter eingereicht hat. Der Antrag muss jährlich neu gestellt werden.
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