Riester Rente

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Wohn-Riester

Der Begriff Wohn-Riester wird umgangssprachlich genutzt, das Gesetz was vom Bundesrat beschlossen wurde und was mit Wohn-Riester gemeint ist, nennt sich Eigenheimrente. Das Wohn-Riester ist dafür gedacht, dem Riester-Sparer die Möglichkeit zu geben mit einem Riester-Vertrag für das Alter vorzusorgen, indem das im Riester-Vertrag gesparte Kapital vollständig oder in Teilen entnommen werden und für den Bau oder den Kauf einer Immobilie genutzt werden kann. Die Zulagen die im Riester-Vertrag erzielt werden, helfen dem Riester-Sparer den Immobilienkredit zu tilgen.
Um die Zulagen zu erhalten, muss der Riester-Sparer vier Prozent seines Bruttojahreseinkommens im Wohn-Riester ansparen. Die Zulagen liegen dann bei einer Grundzulage von 154 Euro pro Jahr und einer Kinderzulage von 185 Euro pro Jahr und kindergeldberechtigtem Kind. Für Kinder die ab 2008 geboren wurden, liegt die Kinderzulage sogar bei 300 Euro.
Das Wohn-Riester ersetzt die bisherige Eigenheimzulage. Beim Wohn-Riester muss die finanzierte Immobilie Hauptwohnsitz des Riester-Sparers sein und die Immobilie muss sich in Deutschland befinden. Die Immobilie kann jederzeit verkauft werden, allerdings muss das Kapital aus dem Riester-Sparen dann wieder in einem Riester-Vertrag angelegt werden, oder aber in eine neue Immobilie finanziert werden.
Da nur Pflichtversicherte in der gesetzlichen Rentenversicherung, Beamte, Arbeitssuchende ohne Erhalt von Leistungen wegen fehlender Bedürftigkeit, Kindererziehende während des Zeitraums der rentenrechtlich zu berücksichtigenden Zeiten und Pflichtversicherte in der Rentenversicherung für Landwirte Riester-Verträge abschließen können, kann auch nur dieser Personenkreis Wohn-Riester nutzen.

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