Riester Rente
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Da die Riester Rente ein komplett deutsches Anlageprodukt ist, wird sie bei einem Umzug ins Ausland nicht vollständig ausgezahlt. Hat der Riester Rentner seinen Hauptwohnsitz ins Ausland verlegt, erhält er zwar monatlich seine Auszahlung, muss aber die staatliche Förderung zurückzahlen.
Von der monatlichen Rente werden so lange 15 Prozent abgezogen, bis die Zulagen komplett abgezogen sind. Allerdings entfällt bei einem Umzug ins Ausland die deutsche Versteuerung der Riester Rente. Dieses macht die ganze Sache dann doch noch rentabel.
Behält der Riester Rentner einen Zweitwohnsitz in Deutschland, so ändert sich nichts an der Rente. Die Riester Rente wird dann ganz normal inklusive Förderung ausgezahlt und ist auch weiterhin steuerpflichtig.
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Häufige Fragen Riester Rente