Riester Rente
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Was und ob etwas für das Erbe übrigbleibt, hängt bei der Riester Rente in der Regel von der Art des Vertrages ab.
Stirbt der Riester Rentner in der Auszahlungsphase, wird die Überweisung gestoppt und nichts weiter vererbt. Eine Ausnahme gibt es bei der Rentengarantiezeit. Hat der Rentner eine Rentengarantiezeit in seiner Riester Rente vereinbart, läuft die Rente nach seinem Tod weiter. Der Erbe erhält die Auszahlung so lange, wie die Rentengarantiezeit es vorsieht. Laufzeiten zwischen fünf und zehn Jahren sind hierbei üblich. Aber es sind sogar noch längere Garantiezeiten (20 Jahre und länger) möglich. Jedoch gilt: je länger die Fristen, desto teurer wird es. Bei einer Garantiezeit von 10 Jahren erhält der Sparer im Vorfeld ca. 1 Prozent weniger Rente. Bei ungefähr 2,5 Prozent liegt der Abzug bei einer Frist von 20 Jahren. Ob eine Rentengarantiezeit sinnvoll ist, muss jeder selbst entscheiden. Dieses ist unter anderem davon abhängig, ob ein Angehöriger finanziell versorgt werden muss oder nicht.
Stirbt der Riester Rentner in der Anzahlungsphase geht der angesparte Betrag in der Regel nicht verloren. Je nach Art der Riester Rente kann sie an den Ehepartner oder eine andere Person vererbt werden. Allerdings bekommen Nicht-Ehepartner die Rente nur abzüglich Steuerersparnis und Zulagen.
Besitzt ein Riester Rentner einen Bank- oder Fondssparplan und stirbt während der Laufzeit seines Auszahlplans, bekommen die Erben das Restkapital. In der Regel ist das der Ehepartner. Ist keiner vorhanden, bekommen die kindergeldberichtigten Kinder das Geld. Sollte es auch diese nicht geben, geht alles an die restlichen Erben.
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Häufige Fragen Riester Rente