Riester Rente
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Die Berechnung für die Förderung der Riester Rente basiert auf dem Jahreseinkommen des Vorjahres. Beträgt der Beitrag mindestens 4% des Bruttoeinkommens minus der Zulagen, bekommt der Anleger die komplette Prämie. Die Förderobergrenze liegt im Jahr jedoch bei 2100 Euro. Dieser Betrag kann auch geleistet werden, wenn das Gehalt niedriger ist. Wird weniger eingezahlt, werden die Zuschüsse anteilmäßig berechnet. Geringverdiener müssen mindestens 60 Euro im Jahr einzahlen.
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Häufige Fragen Riester Rente