Riester Rente
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Ein Riester Banksparplan ist ein Sparvertrag, der vom Staat gefördert wird. Der Sparer erhält jährlich Zinsen, Zulagen und Steuervorteile. Die eingezahlten Raten gehen von Beginn an vollständig in den Sparplan. Zu Beginn der Rente geht das Gesparte dann in einen Bankauszahlplan über und anschließend ab 85 in eine Rentenversicherung. Andere Alternative: Der Riester Banksparplan Sparer entscheidet sich bei Rentenbeginn gleich für eine Rentenversicherung. Bei Beginn des Rentenalters kann man sich bis zu 30 Prozent des Kapitals auszahlen lassen. Die Auszahlungen beim Riester Banksparplan unterliegen der Besteuerungspflicht. Des Weiteren fallen bei Vertragsabschluss keine zusätzlichen Provisionen oder Abschlusskosten an. Je nach Anbieter wird höchstens eine geringe jährliche Verwaltungsgebühr erhoben.
Mit einem Riester Banksparplan ist das Verlustrisiko sehr gering. Und auch die Renditechancen sprechen für sich. Die Zinsentwicklung orientiert sich bei einem Riester Banksparplan am Markt und liegt längerfristig bei etwa drei bis fünf Prozent. Aufgrund der staatlichen Förderungen kommt aber noch etwas hinzu.
Mit einem Riester Banksparplan bewahren Sie Flexibilität. Sie können jederzeit ohne hohen Kostenaufwand Ihren Vertrag oder Anbieter wechseln. Ein Riester Banksparplan ist bestens geeignet für alle ab dem 40. Lebensjahr. Aber auch jüngere Riester Sparer, die einen Immobilienkauf planen, können von dieser Riester Variante profitieren.
Bei einigen Finanzdienstleistenden sind die Riester Banksparplan Zinsen von der Umlaufrendite abhängig und börsentäglich ermittelt.
Bei einigen Anbietern, wie beispielsweise der Sparkasse, gibt es für lange Vertragslaufzeiten Bonuszahlungen, die die Rendite erhöhen. Hier orientiert sich die Grundverzinsung dann nicht an der Umlaufrendite. Allerdings lassen sich diese Verzinsungen etwas schlechter kontrollieren, als die börsentäglich ermittelte.
Bei den meisten Anbietern ist die Verwaltung für einen Riester Banksparplan noch kostenlos. Allerdings können sie die Verwaltungs- und Ausstiegskosten nachträglich einführen oder anheben. Nicht so mit den Zinszuschlägen oder dem Referenzzins – diese bleiben konstant.
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Häufige Fragen Riester Rente