Riester Rente
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Es besteht die Möglichkeit die Beiträge der Riester Rente steuerlich geltend zu machen. Sie fallen in der Steuererklärung unter den Punkt Vorsorgeaufwendungen bei den Sonderausgaben. Unter Anlage AV können bereits gezahlte Altersvorsorgeaufwendungen angegeben werden.
Gerade in der Ansparphase ist der Steuervorteil bei der Riester Rente groß. Er wird durch einen Sonderausgabenabzug erreicht. Während der Rentenphase kann leider kein Steuervorteil erzielt werden, wobei die steuerliche Belastung im Ruhestand ohnehin deutlich niedriger ausfällt als im Berufsleben.
Der Steuervorteil der Riester Rente kann allerdings nur bis zu einem Betrag von 2100 Euro genutzt werden. Bis zu dieser Grenze bleibt die Einzahlung von der Einkommenssteuer befreit. Des Weiteren erfolgt eine Prüfung durch das Finanzamt, ob die Ersparnis über den Abzug der Sonderausgaben größer als die erhaltenen Zulagen ist.
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Häufige Fragen Riester Rente