Riester Rente
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Die Auszahlung der Riester Rente beginnt in der Regel mit dem Eintreten in das Rentenalter (zwischen dem 65. Und 67. Lebensjahr), aber frühestens bei Vollendung des 60. Lebensjahres. Auch ein späterer Termin zur Auszahlung kann im Vorfeld vertraglich geregelt werden.
Erfolgt eine vorzeitige Auflösung des Vertrages der Riester Rente, so müssen alle erhaltenen Zulagen sowie der Steuervorteil zurückerstattet werden. An den Mindesteigenbeträgen ändert sich in diesem Fall nichts.
Die Auszahlungen der Riester Rente erfolgen regelmäßig, lebenslang und sind steuerpflichtig – ausgenommen Riester Fonds. Sie lassen bei Antritt der Rente eine „Einmalauszahlung“ von 30% zu. Bank- und Fondssparpläne geben meistens bis zur Restverrentung (85.Lebensjahr) einen speziellen Entnahme-Plan vor. Spätestens dann muss die Auszahlung als lebenslange Riester Rente laufen.
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Häufige Fragen Riester Rente