Riester Rente
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Die Riester Produkte haben sich zu einer aussichtsreichen Marke entwickelt, die vor Missbrauch geschützt wird. Versicherungsgesellschaften müssen ihr Riester Produkt aus diesem Grund von der BaFin (Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht) prüfen und zertifizieren lassen. Dieses Zertifikat bescheinigt, dass das entsprechende Riester Produkt die staatlichen Ansprüche und Kriterien erfüllt. Es fungiert allerdings nicht als Qualitätssiegel. Über Wirtschaftlichkeit und Rentabilität sagt das Zertifikat der BaFin demnach nichts aus.
Die Versicherungsgesellschaft legt der BaFin die Konditionen des Riester Produkts vor. Akzeptiert sie die Vertragsbedingungen, werden alle Verträge, die über diese Konditionen verfügen, als gültig erklärt.
Es dürfen ausschließlich Versicherer, Banken und Investmentfonds, die ihren Sitz in der EU oder eine Niederlassung in Deutschland haben, Riester Produkte vertreiben.
Für die Zulassung eines Riester Produkts müssen folgende Kriterien erfüllt ein:
Die Auszahlung darf erst ab dem 60.Lebensjahr erfolgen
Seit dem 01.01.2006 nur noch geschlechtsunabhängige Verträge
Garantie der eingezahlten Beträge und staatlichen Zulagen zu Beginn der Rentenphase
Garantie lebenslanger Auszahlungen
Verteilung der Abschluss- und Vertriebskosten auf eine Zeitspanne von mindestens fünf Jahren
Mitteilung über Anlagemöglichkeiten, Struktur und Risiko der Geldanlage
Keine Pfändbarkeit der Riester Verträge
Begriffe von A bis Z
Begriffe mit A
Begriffe mit B
Begriffe mit D
Begriffe mit E
Begriffe mit F
Begriffe mit G
Begriffe mit I
Begriffe mit J
Begriffe mit K
Begriffe mit M
Begriffe mit P
Begriffe mit R
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Begriffe mit W
Begriffe mit Z
Häufige Fragen Riester Rente