Riester Rente

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Vererbung

Die Rentenzahlung ist in erster Linie zur finanziellen Absicherung des Versicherten im Alter gedacht. Jedoch gibt es bei einigen Varianten der privaten Rentenversicherung die Möglichkeit, das angesparte Kapital zu vererben.
Es gibt beispielsweise die sogenannte Beitragsrückgewähr und die Rentengarantiezeit. Mit der Beitragsrückgewähr, d.h. der Versicherte stirbt vor Beginn der Rentenauszahlung, bekommt der Erbe die Beitragszahlungen zurückerstattet. Dies geschieht in der Regel mit Abzügen. Hat der Versicherte eine Rentengarantiezeit beim Abschluss der privaten Rentenversicherung abgeschlossen und er stirbt in der Auszahlungsphase, so erhält der Erbe eine Auszahlung der Rente über die vereinbarte Garantiezeit. Jedoch muss beachtet werden, dass bei der Vereinbarung einer Rentengarantiezeit die Höhe der Rentenzahlung insgesamt sinkt. Des Weiteren gibt es die Möglichkeit der Vereinbarung einer Hinterbliebenenrente. Auch hierbei wird die spätere Rentenauszahlung gemindert.
Bei der Riester Rente hängt die Vererbung vom jeweiligen Vertrag ab. In der Regel kann beim Tod des bzw. der Versicherten die Riester Rentenversicherung vom Ehepartner komplett übernommen werden. Alle anderen Erben bekommen lediglich die Beitragszahlung ohne Zulagen und Vergünstigungen, wenn der Versicherte vor der Auszahlungsphase stirbt. Auch bei der Riester Rente gibt es die Möglichkeit der Vereinbarung einer Hinterbliebenenrente oder einer Garantiezeit. Das Kapital aus einem Riester Bank- oder Fondssparplan kann bis zur Vollendung des 85. Lebensjahres vererbt werden. Die Förderung muss dann allerdings zurückgezahlt werden.
Die Vererbung bei der Rürup Rente ist dagegen begrenzt. Das Kapital aus dieser Art der Rentenversicherung kann nicht vererbt werden. Des Weiteren gibt es keine Möglichkeit eine Rentengarantiezeit zu vereinbaren. Allerdings gibt es die Wahl des Hinterbliebenenschutzes für den Ehepartner oder minderjährige Kinder. Aber auch bei der Rürup Rente wird dadurch die spätere Rentenauszahlung reduziert. Wer eine Beitragsrückgewähr vereinbart kann allerdings noch das angesparte Kapital retten.
Bei der betrieblichen Rente ist keine Vererbung möglich. Es kann allerdings auch hier eine Hinterbliebenenversorgung zusätzlich vereinbart werden.

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