Riester Rente

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Steuerersparnis

Der Abschluss einer Riester-Rente wird mit einer Steuerersparnis vom Staat belohnt. Zusätzlich zur Steuerersparnis erhält der Sparer staatliche Zulagen, die Grundzulage sowie gegebenenfalls die Kinderzulage. Riester-Rente können Pflichtmitglieder der gesetzlichen Rentenversicherung, Beamte und in der Regel auch Angestellte des öffentlichen Diensts abschließen. Wenn Ehepartner nicht zu dieser Personengruppe gehören, so können sie auch gefördert werden, sofern §26 Abs. 1 EStG zutrifft und sie einen eigenen Altersvorsorgevertrag der unter die Riester-Rente fällt abschließen. Handwerker, pflichtversicherte Landwirte, Bezieher von Lohnersatzleistungen, Pflegepersonen, Eltern in der Kindererziehung sowie geringfügig Beschäftigte können auch die Riester-Rente abschließen und von der Steuerersparnis und den Zulagen profitieren.
Beiträge in die Riester-Rente sind seit 2008 bis zu 2.100 Euro steuerlich als Sonderausgabe abzugsfähig. In der Steuererklärung wird direkt vom Finanzamt geprüft, ob die Steuerersparnis durch die abzusetzenden Beiträge höher ist als die ihm zustehenden Zulagen. Dies wird die Günstigerprüfung genannt. Wenn dieser Fall eintritt, dann zahlt das Finanzamt die Differenz zwischen Steuerersparnis und Zulage aus. Wenn jedoch die Zulagen, also die Grundzulage sowie eventuelle Kinderzulagen, höher sind, so werden diese an den Sparer ausgezahlt. Die Steuerersparnis muss vom Sparer per Einkommenssteuererklärung beim Finanzamt eingereicht werden. Das Versicherungsunternehmen schickt allen Versicherten jährliche Bescheinigungen über den Riester-Rentenvertrag.
Die staatlichen Zulagen werden direkt der Riester-Rente angerechnet und eine darüber hinausgehende Steuerersparnis wird im Einkommenssteuerbescheid erstattet. Die Beiträge zur Riester-Rente werden aus unversteuertem Einkommen gezahlt. Dafür sind die Leistungen im Rentenalter aber voll zu versteuern, auch wenn eine Teilkapitalisierung gewählt wird (Auszahlung einer bestimmten, einmaligen Summe Kapital beim Renteneintritt). Bei anderen privaten Rentenversicherungen wird in der Regel nur der Ertragsteil versteuert, dafür werden diese Formen der Altersvorsorge aber auch nicht staatlich gefördert.

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