Riester Rente
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Die Riester Rente ist frei von Sozialabgaben. Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge wurden bereits im Vorfeld gezahlt und fallen deswegen in der Auszahlungsphase nicht noch ein zweites Mal an.
Allerdings ist die Riester Rente steuerpflichtig. Mit Hilfe einer Steuererklärung kann hier einiges gespart werden. Da niemand zweimal zahlen möchte, ist die Angabe der Riester Rente bei den Sonderausgaben so wichtig. In der Auszahlungsphase fallen dann nämlich wieder Steuern an. Die Riester Rente folgt demnach der Methode der nachgelagerten Besteuerung.
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Häufige Fragen Riester Rente