Riester Rente
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Die gesetzliche Rentenversicherung setzt sich aus verschiedenen Rentenversicherungsträgern zusammen, die sich als Körperschaften des öffentlichen Rechts bezeichnen lassen.
Zu den Rentenversicherungsträgern der gesetzlichen Rente gehören die Bundesversicherungsanstalt für Angestellte, die Landesversicherungsanstalten, die Seekasse, die Bundesknappschaft und die Bundesbahn-Versicherungsanstalt.
Die Bundesversicherungsanstalt für Angestellte kümmert sich um die Rentenversicherung ebendieser während sich die Landesversicherungsanstalten mit der Rente der Arbeiter beschäftigt. Auch die Zuständigkeiten der Rentenversicherungsträger der Bundesbahn und der Seekasse ist eindeutig (Arbeiter der Bahn AG bzw. Arbeiter der Seeschifffahrt und -fischerei). Die Bundesknappschaft kümmert sich als Rentenversicherungsträger um die Altersvorsorge der in bergmännischen Betrieben Beschäftigten.
Die unterschiedlichen Rentenversicherungsträger bilden zusammen seit dem 01.10.2005 die Deutsche Rentenversicherung. Diese ist dann auch Ansprechpartner für alle Versicherten.
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Häufige Fragen Riester Rente