Riester Rente

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Rentenreform

Da die gesetzliche Rentenversicherung keine ausreichend hohen Renten mehr gewährleisten kann, wurden mit der Rentenreform einige wichtige Punkte in der Altersvorsorge geändert. Da die Bevölkerung in Deutschland sinkt und die gesetzliche Rentenversicherung auf das Umlageverfahren aufgebaut ist, das heißt die jetzt Jungen zahlen die derzeitigen Renten, kann den derzeit Jungen keine ausreichende Rente mehr prognostiziert werden. Deshalb wurde 2000 die Rentenreform nötig. So wurde zum Beispiel durch die Rentenreform die Riester-Rente eingeführt. Die Riester-Rente ist eine private Altersvorsorge, die aber durch staatliche Zulagen und Steuerbegünstigungen seit 2002 gefördert wird.
In der Rentenreform wurde bestimmt, dass die Riester-Rente von allen Arbeitnehmern, Beamten sowie Angestellten im öffentlichen Dienst, die in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen, genutzt werden kann. Selbstständige und Freiberufler sind in der Riester-Rente nicht berücksichtigt worden, für diesen Personenkreis sieht die Rentenreform die Rürup-Rente vor.
Um eine Zulage bei der Riester-Rente zu erhalten, muss der Sparer mindestens vier Prozent seines jährlichen Bruttoeinkommens in einen staatlich geförderten Riester-Rentenvertrag einzahlen. Bis zu 2.100 Euro werden jährlich gefördert, sie können als Sonderausgabenabzug steuerlich geltend gemacht werden. Es gibt bei der Riester-Rente zwei verschiedene Arten von Zulagen, einmal die Grundzulage und einmal die Kinderzulage. Die Grundzulage beträgt seit 2008 154 Euro und die Kinderzulage pro Kind das vor 2008 geboren ist 185 Euro, und pro Kind das ab 2008 geboren ist 300 Euro. Bei gemeinsam veranlagten Ehepartnern kann jeder Ehepartner die Grundzulage erhalten.
Die Rentenreform möchte damit erreichen, dass die gesetzliche Rentenversicherung entlastet wird und weniger Menschen in Altersarmut verfallen und somit im Alter nicht auf weitere staatliche Hilfen wie zum Beispiel Hartz 4 angewiesen sind.

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