Riester Rente

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Rentenreform

Die Rentenreform legt viele Änderungen in der Altersvorsorge fest. Durch die langjährig bestehende Überlastung des gesetzlichen Rentensystems ist die Rentenreform nötig geworden. Denn künftige Rentenzahlungen können durch die sinkende Anzahl der Beitragszahler sowie der steigenden Anzahl der Rentenempfänger nicht mehr ausreichend finanziert werden.
Durch die Rentenreform werden die private Altervorsorge und die betriebliche Altervorsorge enorm wichtig, um nicht an Altersarmut zu leiden, sondern um im Alter den gewünschten Lebensstandard zu erhalten. Zwei Formen der privaten Altersvorsorge sind die Riester-Rente und die Rürup-Rente, die in der Regel durch steuerliche Vorteile und Zulagen vom Staat gefördert werden.
Ein anderer Bestandteil der Rentenreform ist die schrittweise Erhöhung des Renteneintrittsalters von 65 auf 67 Jahre. Dabei wird ab 2012 bis 2035 das Rentenalter periodisch um jeweils einen Monat erhöht, bis das Renteneintrittsalter bei 67 Jahren liegt.
Auch die „Initiative 50 Plus“ ist ein Teil der Rentenreform. Hierbei werden die Chancen auf ein Arbeitsverhältnis für Angestellte ab 50 Jahren verbessert.

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