Riester Rente
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Zur Berechnung der Renten kann die sogenannte Rentenformel verwendet werden:
Monatlicher Rentenanspruch = Persönliche Entgeltpunkte * Zugangsfaktor *Rentenartfaktor * Aktueller Rentenwert
Die persönlichen Entgeltpunkte setzen sich aus der Multiplikation der insgesamt gesammelten Punkte sowie dem Rentenzugangsfaktor zusammen. Die Division vom individuellen Brutto- jahreslohn durch das Durchschnittsbruttogehalt aller Versicherten ergibt die Jahresentgelt- punkte der Rentenformel. Wer mit dem gesetzlich festgesetzten Renteneintrittsalter in den Ruhestand geht, nimmt für den Zugangsfaktor der Rentenformel den Wert 1,0. Wer später in Rente geht, muss pro Monat 0,005 hinzuzählen. Bei einem früheren Renteneintritt wird ein Wert von 0,003 abgezogen. Der Rentenartfaktor der Rentenformel wird bei Rente aufgrund des Alters mit 1,0 angegeben. Wer Rente wegen einer teilweisen Erwerbsminderung bezieht, nimmt einen Wert von 0,5 (volle Erwerbsminderung 1,0). Die knappschaftliche Rentenversicherung arbeitet an dieser Stelle allerdings mit etwas anderen Werten. Der aktuelle Rentenwert (Höhe der ungemin- derten Rente) wird regelmäßig neu berechnet und richtet sich nach den Beiträgen eines durch- schnittlich Verdienenden. Dieser beträgt derzeit (Stand Juli 2009, gültig bis 01.07.2010) für die alten Bundesländer 27,20 Euro und für die neuen 24,13 Euro.
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