Riester Rente
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Eine Rentenauskunft enthält generelle Hinweise zum Erfüllen der persönlichen sowie versicherungsrechtlichen Bedingungen für den Rentenanspruch, einen Versicherungsverlauf auf dem die beim Rententräger gespeicherten und rechtsbedeutenden Daten hervor gehen, die Rentenberechnung sowie die Höhe der Regelaltersrente, die Erwerbsminderungsrente und Witwenrente zum jetzigen Stand des Rentenkontos.
Eine Rentenauskunft wird ab Vollendung des 54. Lebensjahres alle drei Jahre für die Versicherten erstellt. Versicherte können aber auch einen Antrag auf eine Rentenauskunft stellen, so dass sie diese auch bereits früher erhalten könnten. Allerdings macht eine Rentenauskunft erst ab dem Zeitpunkt Sinn, ab dem das Versicherungskonto komplett ist. Aus diesem Grund gibt es vor der Erstellung einer Rentenauskunft immer eine Kontenklärung.
Eine Auskunft über die Höhe einer Ausgleichszahlung um eine Rentenminderung zu vermeiden, kann separat beantragt werden, allerdings nur von Versicherten, die das 54. Lebensjahr bereits vollendet haben.
Wenn ein Versorgungsausgleich oder ein Ehegattensplitting ansteht, kann ein Antrag auf eine Auskunft über die erworbenen Rentenanwartschaften während des Zeitraums der Ehe, gestellt werden.
Eine Rentenauskunft ist nicht rechtsbindend. Sie wird immer auf Grundlage des geltenden Rechts erteilt.
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