Riester Rente

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Rente mit 67

Die Idee der Rente mit 67 ist durch die sinkende Bevölkerungsanzahl und eine gleichzeitig steigende Lebenserwartung der Bevölkerung entstanden, da die Finanzierung der gesetzlichen Rente nicht mehr gewährt ist. Durch die schrittweise Anhebung des Renteneintrittsalters auf 67 Jahre, wird verhindert, dass die heute junge Generation enorm hohe Rentenbeiträge für die jetzigen Arbeitnehmer zahlen muss. Durch die Anhebung des Renteneintrittsalters unterstützt die derzeitig ältere Generation das Finanzierungssystem.
Ab dem Jahr 2012 steigt das Renteneintrittsalter schrittweise bis auf 67 Jahre an. Diese Änderung betrifft alle Geburtsjahrgänge ab 1947. Wer 1947 geboren wurde, muss einen Monat länger arbeiten, um eine Vollrente zu erhalten. Schrittweise wird das Renteneintrittsalter erhöht, bis es 2029 bei 67 Jahren liegt. Die Jahrgänge ab 1964 erhalten somit die Rente erst mit 67 Jahren. Die schrittweise Erhöhung liegt von 2012 bis 2023 bei einer monatsweisen Erhöhung, ab 2024 fallen Zwei-Monats-Schritte an.
Allerdings bestehen auch Ausnahmeregelungen:
Personen die 45 Jahre Rentenbeiträge gezahlt haben, können bereits mit 65 Jahren eine volle Rente erhalten. Arbeitslosenzeiten werden allerdings nicht angerechnet, die Kindererziehungszeiten werden bis zum 10. Lebensjahr angerechnet.
Schwerbehinderte Personen unterliegen der Erhöhung des Renteneintrittsalters stufenweise von 63 auf 65 Jahre. Auch mit 62 Jahren kann dieser Personenkreis bereits eine Rente antreten, allerdings werden dann Abschläge fällig.
Erwerbsminderungsrenten: Es werden Abschläge bis 10,8 Prozent fällig. Allerdings kann dieser Personenkreis bereits mit 63 Jahren eine volle Rente beziehen. Ab 2023 werden hierfür jedoch 40 Beitragsjahre vorausgesetzt.

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