Riester Rente
Alle Info's zur Riester Rente auf Rente.net
Auch während der Elternzeit besteht eine Rentenversicherungspflicht. Es existiert eine unmittelbare Förderberichtigung in der Erziehungszeit, da der Zeitraum ebenfalls in der gesetzlichen Rentenversicherung berücksichtigt wird. Der Beitrag der Riester Rente richtet sich auch dann nach dem Einkommen des Vorjahres. Da der Elternteil in der Erziehungszeit nichts verdient, wird dann in der Regel nur ein Sockelbetrag zur Riester Rente eingezahlt.
Begriffe von A bis Z
Häufige Fragen Riester Rente