Riester Rente
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Der Begriff Mindesteigenbeitrag stammt aus dem Altersvermögensgesetz und meint den Betrag, den ein Förderberechtigter zu seiner Rentenversicherung zahlen muss, um die volle Zulage zu bekommen (z.B. bei der Riester Rente).
Der Mindesteigenbeitrag lag im Jahr 2006 und 2007 bei 3 Prozent, während er im Jahr 2008 4 Prozent der beitragspflichtigen Einnahmen des Vorjahres (abzüglich der Höchstzulage)ausmachte.
Wer unter dem Mindesteigenbeitrag einzahlt, erhält eine entsprechend geringere Förderung.
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