Riester Rente

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Kapitalleistung im Todesfall

Bei der Riester-Rente wird zwischen zwei verschiedenen Fällen für eine Kapitalleistung im Todesfall unterschieden: Einmal der Kapitalleistung im Todesfall in der Rentenphase und einmal der Kapitalleistung im Todesfall vor Rentenbeginn.
Wenn der Versicherte in der Rentenphase verstirbt, bekommen die Hinterbliebenen (Ehepartner, Kinder) generell keinerlei Leistungen. Das angesparte Kapital geht zugunsten der Versicherungsgemeinschaft über. Anders sieht es aus, wenn der Versicherte in seinem Versicherungsvertrag eine Rentengarantiezeit vereinbart hat und in diesem Zeitraum verstirbt. In diesem Fall erhält der Hinterbliebene die Rente für den verbleibenden Zeitraum der Rentengarantiezeit. Der Ehepartner kann dabei wählen den Vertrag auf sich zu übertragen oder sich die Rente auszahlen lassen. Hinterbliebene Kinder für die der Verstorbene Kindergeld erhalten hat, erhalten eine Rente, sofern dies vertraglich geregelt wurde. Eine Rentengarantiezeit liegt in den meisten Fällen zwischen fünf und zehn Jahren.
Sollte der Todesfall vor Rentenbeginn, also bereits in der Ansparphase eintreten, so kann der Ehepartner den laufenden Vertrag des Verstorbenen übernehmen. Er kann diesen Vertrag auch übernehmen, wenn er selbst bereits einen Riester-Rentenvertrag besitzt. In diesem Fall könnte der verbliebene Ehepartner das Guthaben aus dem Vertrag des Verstorbenen auf seinen eigenen umschreiben. Wenn dies nicht geschehen soll, wird eine Auszahlung der Rente getätigt, erhaltene Steuerersparnisse und Zulagen werden aber nicht gewährt und werden dem Kapital abgezogen. Wenn kein Ehepartner vorhanden ist, so haben die Erben des Verstorbenen Anspruch auf das Kapital, allerdings auch ohne die bereits erhaltenen Förderungen, die dann abgezogen werden. Bei kindergeldberechtigten Kindern kann die Riester-Rente anstatt einer Kapitalleistung im Todesfall auch als Waisenrente ausgezahlt werden.
Es sollte bei Vertragsabschluss darauf geachtet werden, dass eine Kapitalleistung im Todesfall in der jeweiligen Riester-Rente besteht, gerade wenn eine Familie vorhanden ist die abgesichert werden muss.

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