Riester Rente
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Eine Kapitalentnahme für Wohneigentum meint, dass ein Teil des angesammelten Kapitals einer Altersvorsorge als Darlehen für ein Wohneigentum genutzt werden kann. Die Kapitalentnahme muss zwischen 10.000 und 50.000 Euro liegen.
Vorteil: Für das Darlehen müssen weder Zinsen noch Steuern gezahlt werden. Eine Kapitalentnahme für Wohneigentum ist besonders bei der Riester Rente geläufig. Der entnommene Betrag muss bis zur Vollendung des 65. Lebensjahres zurückgezahlt werden. Dieser Vorgang muss in gleichmäßigen Monatsraten erfolgen.
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Häufige Fragen Riester Rente