Riester Rente

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Kapitaldeckungsverfahren

Das Kapitaldeckungsverfahren ist eine Methode der privaten Altersvorsorge. Bei der 2002 begonnenen und staatlich geförderten privaten Zusatz-Altersvorsorgen wie Rürup-Rente und Riester-Rente, werden generell durch das Kapitaldeckungsverfahren finanziert. Die Beitragszahlungen, Prämienzahlungen, der Sparer werden dabei zur Entwicklung und Ansparung des Deckungskapitals, einem Grundstock an Kapital, angespart. Von diesem Deckungskapital werden dann später die Renten der Sparer im Alter gezahlt. Gegensätzlich hierzu ist das Umlageverfahren. Das Umlageverfahren wird bei der gesetzlichen Rentenversicherung angewandt. Die heute eingehenden Beträge der jüngeren, noch nicht Rentenbeziehenden berufstätigen Arbeiter, werden direkt im nächsten Monat an die Rentner gezahlt. Dieses Verfahren beruht auf dem Generationenvertrag.
Auch bei den Pensionsversicherern findet das Kapitaldeckungsverfahren Anwendung. Die Pensionsversicherungen werden von Pensionskassen betrieben. Teilweise werden auch Sozialversicherungen durch das Kapitaldeckungsverfahren finanziert.

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