Riester Rente

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Kapitalauszahlung

Die Riester-Rente ist eine staatlich geförderte Altersvorsorge. Der Staat hat die Riester-Rente in der Rentenreform ins Leben gerufen, da die gesetzliche Rentenversicherung keine ausreichend hohen Renten für die Zukunft mehr garantieren kann. Das hat den Grund, dass die Bevölkerungszahlen niedriger werden und die Gesetzliche Rente durch das Umlageverfahren finanziert wird. Beim Umlageverfahren zahlen die derzeit jungen Rentenzahler die Renten der derzeitigen Bezieher. Wenn diese derzeitigen Rentenzahler dann das Rentenalter erreichen, zahlen die dann Jungen deren Rente. Da die Bevölkerungsanzahl aber sinkt, können keine ausreichenden Renten garantiert werden. Der Staat hat die Riester-Rente als private und freiwillige Altersvorsorge entwickelt und unterstützt alle Sparer in ihr durch Steuerersparnisse und Zulage, um die Rentensituation zu verbessern und um Armut im Alter vorzubeugen.
In privaten Altersvorsorgen besteht in der Regel ein Kapitalwahlrecht, also ein Recht zur einmaligen Kapitalauszahlung bei Rentenbeginn. Dies besteht so in der Riester-Rente nicht. Bei der Riester-Rente ist vorgesehen, dass alle Sparer eine lebenslange monatliche Leibrente erhalten und keine einmalige 100 prozentige Kapitalauszahlung. Dies sichert den Staat ab, dass das Geld nicht für andere Dinge verwendet wird, sondern wirklich als Rente das Leben im Alter sichert und der Rentner nicht auf andere staatliche Hilfen wie Hartz 4 angewiesen ist. Dennoch wurde bei der Riester-Rente, im Gegensatz auch zur staatlich geförderten Rürup-Rente, eine Besonderheit eingebaut: Eine Kapitalauszahlung zum Rentenbeginn ist möglich, es besteht also ein Teilkapitalwahlrecht. Somit kann sich der Sparer bis zu 30 Prozent seines Guthaben als einmalige Kapitalauszahlung geben lassen.
Der Sparer hat aber dennoch die Möglichkeit eine Kapitalauszahlung von 100 Prozent zu wählen. Dies wird als schädliche Verwendung bezeichnet und dem Sparer werden in diesem Fall alle erhaltenen Förderungen, also alle Steuerersparnisse und Zulagen die er während der Vertragslaufzeit erhalten hat, abgezogen.

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