Riester Rente

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Inanspruchnahme

Der offiziell, reguläre Rentenbeginn für Personen mit Anspruch auf gesetzliche Altersrente ist nach Vollendung des 63., 65. beziehungsweise 67. Lebensjahres. Derzeit werden die Altersgrenzen für die Altersrenten erneut angehoben. Die Anhebung der Altersgrenzen geschieht bei einigen Personengruppen schrittweise.
Jedoch kann die Inanspruchnahme einer Altersrente unter bestimmten Voraussetzungen auch früher erfolgen. Bei vorzeitiger Inanspruchnahme der Altersrente wird diese um bis zu 10,8 Prozent gekürzt, um 0,3 Prozent je früher begonnener Monat. Die Kürzung bleibt für den gesamten Zeitraum der Zahlung der Altersrente bestehen und gilt auch bei gleichzeitigen Hinterbliebenenrenten.
Personen die vor dem 01.01.1952 geboren wurde, können die frühzeitige Inanspruchnahme einer Altersrente frühestens zur Vollendung des 60. Lebensjahres beantragen. Die abschlagsfreie Altersrente wird nach Vollendung des 63. Lebensjahres gewährt.
Bei Personen die zwischen dem 01.01.1952 und dem 31.12.1963 geboren wurden, wird die Altersgrenze für eine abschlagsfreie Altersrente stufenweise von 63 auf 65 Jahre angehoben.
Die Altersgrenze für eine frühzeitige Inanspruchnahme der Altersrente wird von 60 auf 62 Jahre angehoben. Für alle Personen die nach dem 31.12.1963 geboren wurden, gilt die Altersgrenze für eine abschlagsfreie Altersrente von 67 Jahren.
Bei schwerbehinderten Personen, berufsunfähigen Personen oder erwerbsunfähigen Personen die vor dem 17.11.1950 geboren wurden, und die am 16.11.2000 schwerbehindert, berufsunfähig oder erwerbsunfähig waren, gilt eine Sonderregelung. Sie können die abschlagsfreie Altersrente bereits nach Vollendung des 60. Lebensjahres beziehen.

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