Riester Rente

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Grenzbetrag

Rente und andere Sozialleistungen können nicht in voller Höhe nebeneinander gezahlt werden. Beispielsweise erhält eine Person mit Erwerbsminderungsrente nach Eintritt des Anspruchs auf Altersrente nur die höhere Rente.
Einige Rentenarten aus der Unfallversicherung werden als Einkommen auf andere Rentenarten angerechnet, zum Beispiel Verletztenrenten auf Altersrenten, Unfallwitwenrenten auf Witwenrenten etc. Hier wird die Zahlung anhand von einem Grenzbetrag ermittelt. 70 Prozent des von der Berufsgenossenschaft festgestellten Einkommens pro Jahr, das für die Festlegung der Unfallrente ermittelt wurde, ist der Grenzbetrag. Wenn die Summe der Altersrente und der Unfallrente diesen Grenzbetrag übersteigen, so wird die Altersrente bis zum Grenzbetrag gekürzt.

Was muss ich bei der Auswahl meines Anbieters beachten?

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Häufige Fragen Riester Rente