Riester Rente

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Frührente

Die Frührente umfasst alle Arten der vorzeitigen Rentenzahlungen. Die Frührente wird durch die gesetzliche Rentenversicherung gezahlt. Zu den frühzeitigen Zahlungen zählen zum Beispiel die Erwerbsminderungsrente und die vorgezogene Rentenzahlung nach einem Arbeitslosengeldbezug. Der Begriff „Vorruhestand“ steht hingegen analog zur Frührente bei Beamten.
Für jeden Monat, der zu früh gezahlt wird, gibt es bei der Frührente einen Abzug von 0,3 Prozent. Möchte jemand seine Rente bereits ein Jahr vor dem offiziellen Renteneitritt erhalten, so wird 3,6 Prozent weniger gezahlt, als ursprünglich berechnet.
Dieser Rentenabschlag bezieht sich auf den Wert der Rente, der zu dem Termin der Inanspruchnahme der Frührente feststeht. Auf diese Weise verringert sich der Wert der Frührente.
Der Abschlag soll einen Ausgleich zwischen Einzahlungs- und Bezugsphase schaffen.

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Häufige Fragen Riester Rente