Riester Rente

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Förderobergrenze

Für die genaue Berechnung der Riester Förderung wird das Jahreseinkommen des Vorjahres zu Rate gezogen. Um die komplette Prämie zu erhalten, muss der Riester Sparer mindestens 4 Prozent des Bruttogehaltes minus der Zulagen einzahlen.
Die Förderobergrenze liegt einschließlich Zulagen jedoch bei jährlichen 2100 Euro. Der Riester Rentner, der diesen Betrag einzahlt, erhält die volle staatliche Förderung. Sogar dann, wenn 2100 Euro weniger als 4 Prozent des Jahresbruttogehalts ausmachen. Sollte die Beitragszahlung geringer als die Förderobergrenze ausfallen und geringer als 4 Prozent sein, wird die Förderung anteilig gezahlt. Gering verdienende Riester Sparer müssen jährlich allerdings mindestens einen Beitrag von 60 Euro einzahlen.

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Häufige Fragen Riester Rente