Riester Rente
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Ein Feststellungsbescheid wird vom Rentenversicherungsträger erstellt. Er beinhaltet alle Zeiten im Versicherungsverlauf, die mehr als sechs Jahre zurückliegen. Die Daten und Informationen zur Festsetzung erhält der Versicherungsträger nach einer Kontenklärung.
Ein Feststellungsbescheid dient der Beweissicherung. Jegliche Zeiten des Versicherungsverlaufes wie Kindererziehungszeiten, Erwerbslosigkeit, Krankheitszeiten und Zeiten der Ausbildung werden hier vermerkt. Der Rentenversicherungsträger kann später mit Hilfe des Feststellungsbescheides Berechnungen der Rente durchführen ohne weitere Einsichten in die Konten zu fordern.
Der Versicherte kann im Hinblick auf den Feststellungsbescheid mitwirken, indem er Belege liefert und Daten abgleicht. Der Bescheid ist rechtsverbindlich und kann nur in Ausnahmefällen aufgehoben werden.
Bei Änderungen der rechtlichen Grundlagen müssen die Feststellungsbescheide korrigiert und angeglichen werden.
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Häufige Fragen Riester Rente