Riester Rente
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Eine Einkommensanrechnung erfolgt bei Bezug einer Witwen- oder Witwerrente, einer Erziehungsrente und einer Waisenrente mit Überschreitung des 18. Lebensjahres. In der Regel werden jegliche Arten des Einkommens berücksichtigt. Eine Ausnahme bilden die staatlich geförderte Altersvorsorge sowie Einnahmen, die von der Steuer befreit sind.
Zur Einkommensanrechnung bezüglich der Rente wird das Nettoeinkommen des Vorjahres herangezogen. Hierzu wird in der Regel eine pauschale Methode genutzt. Wurde das Nettogehalt ermittelt, erfolgt hiervon der Abzug des Freibetrages. Von dem Restbetrag werden 40 Prozent mit der Rente verrechnet bzw. abgezogen.
Der Freibetrag bezüglich der Einkommensanrechnung bei Witwen bzw. Witwern beträgt im Jahr 2009 für die alten Bundesländer 701,18 Euro im Monat (zuzüglich 148,74 Euro pro waisenberechtigtes Kind). Für die neuen Bundesländer gelten folgende Beträge: 616,18 Euro monatlich und gegebenenfalls 130,70 Euro Erhöhung je waisenberechtigtem Kind.
Für die Einkommensanrechnung bei Bezug von Waisenrente ab dem 18. Lebensjahr wird ein Freibetrag „West“ von 467,46 Euro und „Ost“ von 410,78 Euro berücksichtigt.
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