Riester Rente
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Nicht alle Rentner oder Versicherte können der Regelung ihrer Rentenangelegenheit selber nachgehen. Einige benötigen dazu die Hilfe Dritter. An dieser Stelle kann eine Bevollmächtigung das Problem lösen.
Ein Versicherter oder Rentenbezieher, der beispielsweise nicht in der Lage ist einen Schriftwechsel zu führen, einen Antrag zu stellen oder rechtliche Angelegenheiten zu regeln, kann diese Aufgaben einem anderen übergeben. Hierzu muss die betroffene Person eine Bevollmächtigung ausstellen.
Diese Vollmacht muss in schriftlicher Form verfasst werden, unterliegt aber ansonsten keinem bestimmten Muster.
Für die Bevollmächtigung können folgende Person eingesetzt werden: private Personen, Rechtsanwälte, Gewerkschaften und Verbände. Auch Rechtsbeistände, wie zum Beispiel ein Rentenberater, können diese Aufgabe übernehmen.
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