Riester Rente
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Der Begriff Beschäftigungszeiten bezieht sich auf Aussiedler und Spätaussiedler, die im Heimatland während ihrer Berufsausübung keine Rentenversicherungsbeiträge gezahlt haben. Ein Grund dafür könnte das Nichtvorhandensein einer gesetzlichen Rentenversicherung sein. Relevant für die Beschäftigungszeiten ist die Zeit nach der Vollendung des 17.Lebensjahres.
Folgende Zeiten werden auch als Beschäftigungszeiten und nicht als Beitragszeiten angerechnet, selbst wenn im Einzelfall Beitragszahlungen an ein System der Sozialversicherung geleistet wurden: Zeiten der Bürgermiliz, als Angehöriger der Polizei, als Zeit- oder Berufssoldat, des Vollzugsdienstes oder des Zolls. Dieses gilt für Länder wie beispielsweise Russland, Rumänien oder Kasachstan.
Bei einer Auswanderung werden für Beschäftigungszeiten keine Rentenzahlungen getätigt. Dieses ist bei Beitragszeiten anders.
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