Riester Rente
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Die Abschlusskosten einer Riester Rente werden in den ersten Jahren nach Vertragsabschluss von den gezahlten Beiträgen abgezogen. Bei den meisten Verträgen ist dies über eine Mindestlaufzeit von fünf Jahren der Fall. In diesem Zeitraum verschmälern sich die Beiträge um die Höhe der Abschlusskosten. Bei älteren Verträgen ist dieses meistens über eine Frist von 10 Jahren angelegt. Aus diesem Grund lohnt sich in den meisten Fällen kein Vertragswechsel, da die gezahlten Kosten nicht zurückgezahlt werden.
Abschlusskosten werden prozentual abgerechnet. Sie variieren von Anbieter zu Anbieter.
Riester Abschlusskosten sollten auf der Riester Jahresmitteilung ausgewiesen werden und auch im Vorfeld transparent sein.
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