Private Rente
Die Private Rente bei Rente.net.
Die privaten Rentenversicherungen werden während ihrer Laufzeit, also während der Ansparphase, nicht staatlich gefördert, unterliegen am Ende der Laufzeit, also zur Rentenauszahlung, einer Steuer. Eine Ausnahme stellt hier nur die Riester-Rente dar. Seit Januar 2005 können die Beiträge in einer privaten Rentenversicherung nicht mehr als Sonderausgaben abgesetzt werden.
Die Höhe der Steuer in der privaten Rentenversicherung liegt am Ertragsanteil. Dieser Ertragsanteil wird nach verschiedenen Bedingungen versteuert, bei Start der Rentenauszahlung ab Vollendung des 60. Lebensjahres und einer Mindestlaufzeit des Vertrags von zwölf Jahren, liegt der Steuersatz bei zum Beispiel 18 Prozent.
Wenn Sie beispielsweise mit 65 Jahren eine Rente aus einer privaten Rentenversicherung von 1000 Euro monatlich erhalten, dann fallen auf diese 1000 Euro 18 Prozent Steuern an. Dies wären 180 Euro. Diese 180 Euro müssen Sie nicht monatlich zahlen, sondern Sie werden zu Ihrem zu versteuernden Einkommen hinzu gerechnet.
Eine andere Regelung gilt bei einer einmaligen Auszahlung des Kapitals. Wenn Sie sich zum Beispiel mit 60 Jahren Ihr Kapital aus der privaten Rentenversicherung auszahlen lassen, das angenommen bei 120.000 Euro liegt, und die Beiträge 40.000 Euro betragen, dann werden die verbleibenden 80.000 Euro zur Hälfte, also mit 50 Prozent, versteuert. Hierauf angewandt wird der persönliche Steuersatz des Versicherungsnehmers.
Die begünstigte Besteuerung der privaten Rente ist an eine Mindestlaufzeit des Versicherungsvertrags von zwölf Jahren und an die Vollendung des 60. Lebensjahres gebunden. Sind diese Bedingungen bei Renteneintritt nicht erfüllt, ist der Ertragsanteil voll zu versteuern.