Private Rente
Die Private Rente bei Rente.net.
Die Rürup Rente ist seit dem Jahr 2005 auf dem Markt und wurde von Bert Rürup eingeführt. Die Rürup-Rente ist eine Altersvorsorge, die staatlich subventioniert wird. Der Versicherungsnehmer zahlt Beiträge in die Rürup-Rente ein. Diese Beiträge sind in der Phase des Ansparens steuerlich begünstigt, dafür wird die Rente nach Rentenbeginn aber voll versteuert. Die Rürup-Rente kann entweder in Form einer konventionellen Kapital-Rentenversicherung, oder aber auch als fondsgebundene Rentenversicherung ausgewählt werden.
Um von Seiten des Staats sicherzugehen, dass die Rürup-Rente ausschließlich für die Altersvorsorge genutzt wird, ist diese Zweckgebunden und kann, wie auch die gesetzliche Rentenversicherung, nur als Rente ausgezahlt werden. Ein Kapitalwahlrecht besteht somit nicht.
Die Rürup-Rente ist dazu gedacht, Arbeitnehmer zu entlasten und Rentner mit in die steuerliche Verantwortung zu ziehen.
Die Rürup-Rente kann sich unter anderem für Selbstständige mit hoher steuerlicher Belastung lohnen.
Für Angestellte stellt die Rürup-Rente eine zusätzliche, private Altersvorsorge dar. Steuerlich gefördert wird die Rürup-Rente unter anderem durch den Sonderausgaben-Höchstbetrag, der bei 20.000 Euro pro Person im Jahr liegt.
Die Rürup-Rente wird nicht als verwertbares Vermögen angesehen. Daher kann das Guthaben in der Phase des Ansparens nicht gepfändet werden. Wenn die Rürup-Rente vor einem eventuellen Antrag auf ALG II abgeschlossen wurde, dann sind die Leistungen aus der Rürup-Rente nicht auf diese Leistungen anzurechnen.
Der Rürup-Rentenvertrag kann nicht vor Rentenbeginn wieder aufgelöst werden.
Die Vorteile der Rürup-Rente sind vor allem die staatliche Förderung, dass das Guthaben in der Rürup-Rente auch bei Arbeitslosigkeit nicht als Vermögen gewertet werden kann, und dass die Rürup-Rente in der Ansparphase nicht gepfändet werden kann.
Zudem sei zu wissen, dass bei der Rürup-Rente zwar vorgesehen ist, dass bei Tod des Versicherungsnehmers das bereits eingezahlte Kapital verfällt, jedoch aber Zusatzversicherungen abgeschlossen werde können, um die Rürup-Rente bei Tod in eine Hinterbliebenenrente umzuwandeln.
Die Auszahlung der Rürup-Rente kann ab dem 60. Lebensjahr des Versicherungsnehmers starten. Ein Kapitalwahlrecht und eine Rentengarantiezeit sind bei der Rürup-Rente nicht vorgesehen.
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Häufige Fragen Private Rente