Private Rente

Die Private Rente bei Rente.net.

PVdR

Die PVdR ist die Pflegeversicherung der Rentner. Denn auch Bezieher von Renten müssen weiterhin in die Pflegeversicherung einzahlen. Die PVdR sorgt für eine Mindestabsicherung im Falle einer Pflegebedürftigkeit des Versicherten.
Jeder Rentner der in der KVdR, der Krankenversicherung der Rentner, versichert ist, der ist auch in der PVdR pflichtversichert. Der Beitragssatz für die PVdR liegt derzeit bei 1,95 Prozent, sofern der Rentner Kinder hat. Andernfalls wird der Prozentsatz um 0,25 Prozent aufgestockt, so dass ein Prozentsatz von 2,2 Prozent entsteht. Dieser Prozentsatz zur PVdR wurde früher von Rentner und Rentenversicherung geteilt, seit April 2004 muss der Rentner alleine für den Betrag aufkommen. Der Betrag wird dem Rentner direkt von der Rente abgezogen und seitens der Rentenversicherung an die PVdR gezahlt.
Wer als Rentner freiwillig in der gesetzlichen Krankenkasse oder privat krankenversichert ist, der zahlt den Beitrag für die Pflegeversicherung selbst. Dieser Personenkreis kann aber einen Antrag auf Zuschuss zum Beitrag stellen.
Rentner die pflichtversichert in der PVdR sind und bei Krankheit und Pflege Anspruch auf Hilfe oder Heilfürsorge nach beamtenrechtlichen Bestimmungen haben, zahlen nur einen Beitrag von 0,425 Prozent.

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