Private Rente

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Kapitalwahlrecht

Kapitalwahlrecht bedeutet, dass der Inhaber einer privaten Rentenversicherung die Möglichkeit hat zwischen einer lebenslangen Rentenzahlung oder einer einmaligen Kapitalabfindung zu wählen.
Die Höhe der Kapitalabfindung entspricht der Summe der monatlichen Auszahlungsraten der Rente. Das Kapitalwahlrecht besitzt in der Regel jeder, der eine private Rentenversicherung abgeschlossen hat.
Wer das Kapitalwahlrecht in Anspruch nimmt, muss jedoch bedenken, dass Erträge aus der Kapitalabfindung versteuert werden müssen. Bei Verträgen, die vor dem 01.01.2005 abgeschlossen wurde, gelten allerdings noch andere Bestimmungen. Einige Versicherungsgesellschaften haben zudem Fristen, in denen mitgeteilt werden muss, dass bzw. ob man sich für das Kapitalwahlrecht entscheidet oder nicht.

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Häufige Fragen Private Rente