Private Rente

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Kapitallebensversicherung

In einer Kapitallebensversicherung werden Todesfallabsicherung und Sparanlage miteinander kombiniert. Bei einem Tod des Versicherungsnehmers zahlt das Versicherungsunternehmen eine Todesfallsumme an die Bezugsberechtigte Person, zum Beispiel dem Ehegatten, oder sie zahlt mit Rentenbeginn eine Rente an den Versicherungsnehmer. Kapitalerträge aus einer Lebensversicherung sind seit 2005 zu versteuern, bei Rentenversicherungen bestehen weiterhin steuerliche Vergünstigungen. Eine Kapitallebensversicherung kann entweder per Einmalzahlung oder in monatlichen Raten ausgezahlt werden.
Eine Kapitallebensversicherung kann der Versicherungsnehmer auch vorzeitig kündigen. In diesem Fall erhält er den Rückkaufswert, dies ist der tatsächliche Wert des Vertrags, abzüglich von Stornobeträgen. Eine Kapitallebensversicherung kann auch beliehen oder vererbt werden. Während der Ansparphase müssen Erträge aus der Kapitallebensversicherung nicht versteuert werden.
Bei Auszahlung des Ertrages fallen 50 Prozent Steuern an. Dafür müssen aber folgende Voraussetzungen gegeben sein: Die Vertragslaufzeit muss mindestens zwölf Jahre betragen, der Todesfallschutz muss auf mindestens 60 Prozent der Beitragssumme festgelegt sein und die Auszahlung darf erst nach dem 60. Geburtstag des Versicherungsnehmers erfolgen.
Bei einer Kapitallebensversicherung gibt es wie auch bei anderen Versicherungen eine Mindestversicherungssumme. Vor Abschluss der Kapitallebensversicherung kann das Versicherungsunternehmen verlangen, dass der potenzielle Versicherungsnehmer eine ärztliche Untersuchung machen lässt. Dies hilft dem Versicherungsunternehmen das eigene Risiko bei Vertragsabschluss abzuschätzen.

Was muss ich bei der Auswahl meines Anbieters beachten?

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