Private Rente

Die Private Rente bei Rente.net.

Kapitalertragssteuer

Die Kapitalertragssteuer gehört als besondere Form zur Einkommenssteuer. Sie wird auf die Hälfte der Gewinne aus Kapitalanlagen wie beispielsweise Aktien oder GmbH- oder Genossenschaftsanteilen erhoben. Hierbei wird die Kapitalertragssteuer mit 20 Prozent angegeben.
Bei verzinsten Kapitalanlagen macht sie allerdings 30 Prozent aus. Hierzu gehören zum Beispiel Bundesschatzbriefe, Pfandbriefe oder Anleihen. Wenn kein Freistellungsauftrag eingereicht wurde, wird die Kapitalertragssteuer direkt von der Auszahlungsstelle an das zuständige Finanzamt weitergeleitet. Diese Vorauszahlung wird dann der Steuerschuld angerechnet.
Die Kapitalertragssteuer ist für die private Rentenversicherung relevant, wenn sich jemand nicht für die Rente, sondern für eine Kapitalabfindung entschieden hat. In solch einem Fall wird die Hälfte des Ertrages besteuert.

Was muss ich bei der Auswahl meines Anbieters beachten?

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Häufige Fragen Private Rente