Private Rente

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Kapitalabfindung

Als Kapitalabfindung bezeichnet man die einmalige Geldleistung, die ein Inhaber einer privaten Rentenversicherung erhält, wenn er das Kapitalwahlrecht in Anspruch nimmt. In der Regel kann der Versicherte am Ende der Ansparphase darüber entscheiden, ob die Leistung in einer lebenslangen Rentenzahlung oder einer einmaligen Kapitalabfindung erfolgen soll.
Bei einigen Versicherungsgesellschaften gibt es die Möglichkeit der Abfindung in Teilbeträgen. Allerdings muss bedacht werden, dass Erträge aus der Abfindung versteuert werden müssen. Mit der Wahl der Kapitalabfindung erlischt der Vertrag der privaten Rentenversicherung.

Was muss ich bei der Auswahl meines Anbieters beachten?

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