Private Rente

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Ist eine Gesundheitsprüfung bei Abschluss des Vertrages erforderlich?

Generell ist keine Gesundheitsprüfung bei Abschluss einer privaten Rentenversicherung erforderlich. Eine Gesundheitsprüfung wird von Versicherungsunternehmen verlangt, damit Leistungen und Beiträge im Versicherungsverhältnis kalkuliert werden können. Diese Gesundheitsprüfung kann durch Angaben vom Kunden, aber ergänzend auch durch eine ärztliche Untersuchung vorgenommen werden. Erhöhte Risiken kann das Versicherungsunternehmen in der Versicherung ausschließen, oder aber die Beiträge entsprechend höher ansetzen. Einige Versicherungsunternehmen lehnen Bewerber bei erhöhtem Risiko auch ab.
Die Intensität der Gesundheitsprüfung wird in der Regel von der Höhe des gewünschten Versicherungsschutzes abhängig gemacht.
Da die private Rentenversicherung keine Versicherung im ursprünglichen Sinne, sondern eher eine Spareinlage ist, ist eine Gesundheitsprüfung hier nicht notwendig. Generell kann eine Gesundheitsprüfung aber erforderlich werden, wenn ein kombinierter Versicherungsvertrag gewählt wird, beispielsweise eine Berufsunfähigkeitsversicherung mit abgeschlossen wird.

Was muss ich bei der Auswahl meines Anbieters beachten?

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Häufige Fragen Private Rente