Private Rente
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FZR bedeutet freiwillige Zusatzrentenversicherung, welche der ehemaligen DDR zugeordnet wird.
Die freiwillige Zusatzrentenversicherung wurde am 01. März 1971 eingeführt und hatte die Aufgabe dem Absinken des damaligen Rentenniveaus entgegenzuwirken.
Das über 600,00 DM liegende Gehalt konnte mit der freiwilligen Zusatzrentenversicherung versichert werden, da über die Sozialversicherung der DDR nur ein Einkommen bis zu dieser Grenze abgesichert war. Arbeitnehmer und Arbeitgeber zahlten für die FZR jeweils 10 Prozent des über 600,00 DM liegenden Gehaltes. Dies galt bis zu einer gewissen Höchstgrenze.
Die FZR gab es bis zum 30. Juni 1990. Beitragszeiten der freiwilligen Zusatzrentenversicherung wirken sich heute positiv auf die Rentenhöhe aus.
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Häufige Fragen Private Rente