Private Rente

Die Private Rente bei Rente.net.

Freiwillige Versicherung

Wenn eine Person in der Rentenversicherung nicht pflichtversichert ist, kann sie auch freiwillig in diese einzahlen. Dazu muss bei dem zuständigen Rentenversicherungsträger ein Antrag eingereicht werden. Voraussetzung ist, dass die Person bereits einen Rentenanspruch hat. Einen Rentenanspruch hat, wer mindestens fünf Jahre Beiträge an die Rentenversicherung gezahlt hat.
Wenn diese Voraussetzungen bestehen, kann man freiwillig in die Rentenversicherung einzahlen. Dabei ist es einem selbst überlassen, ob man die Beiträge abbuchen lässt, oder sie selbst überweist. Die Zahlung der Beiträge für die freiwillige Versicherung kann in verschiedenen Zeitabständen erfolgen, meist kann man zwischen monatlich, quartalsweise, halbjährlich und jährlich wählen. Der Beitrag für die freiwillige Versicherung darf den Höchstbetrag nicht übersteigen und nicht unter dem Mindestbeitrag liegen. Der Höchst- und der Mindestbeitrag werden Jahr für Jahr vom Rentenversicherungsträger festgelegt. Die Zahlung von Beiträgen in der freiwilligen Versicherung ist nicht gebunden.
Im Gegensatz zur Pflichtversicherung wird bei der freiwilligen Versicherung nicht zwischen Beiträgen von Personen aus alten und neuen Bundesländern unterschieden.
Freiwillige Jahresbeiträge müssen bis 31.03. des Folgejahres gezahlt werden. Nach dieser Frist können nur noch Beiträge für das derzeitige Jahr eingezahlt werden.
Die freiwillige Versicherung lohnt sich oft nicht, wenn viele Zeiten ohne Beitragszahlung bestehen (z. B. wegen Studium, Arbeitslosigkeit etc.), denn die beitragsfreien Zeiten werden mit einem Durchschnittswert angerechnet. Dieser kann eine Minderung der Rente hervorrufen. Somit sollte sorgfältig ausgesucht werden, ob nicht andere private Rentenversicherungen eine bessere Absicherung bieten können.

Was muss ich bei der Auswahl meines Anbieters beachten?

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