Gesetzliche Rente
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Die Beitragszahlungen in die Gesetzliche Rente setzen sich aus einem Arbeitnehmer- und aus einem Arbeitgeberanteil zusammen. Eine Ausnahme bildet die knappschaftliche Rentenversicherung. Hierbei übernimmt der Arbeitgeber zwei Drittel des Beitrages. Diese werden dann vom Bruttolohn des Arbeitnehmers einbehalten und an die zuständige Krankenkasse gezahlt. Die Kasse leitet den Beitrag anschließend an die gesetzliche Rentenversicherung weiter.
Der monatliche Beitrag der gesetzlichen Rente wird nach einem bestimmten Prozentsatz berechnet. Dieser Beitragssatz beträgt zurzeit 19,9 Prozent, welcher vom Bruttolohn erhoben wird. Der Höchstbeitrag der gesetzlichen Rente ist von der aktuellen Beitragsbemessungsgrenze abhängig. Diese liegt im Jahr 2009 in den alten Bundesländern bei 5.400 Euro im Monat und in den neuen Ländern bei 4.550 Euro monatlich (knappschaftliche Rentenversicherung: 6.650 Euro/5.600 Euro). Für darüber liegende Gehaltsbestandteile wird kein Beitrag erhoben.
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Häufige Fragen Gesetzliche Rente