Gesetzliche Rente

Alle Info's zur Gesetzlichen Rente auf Rente.net

Witwenrente/ Witwerrente

Die Witwenrente/ Witwerrente ist eine Rente die an den verbliebenen Ehepartner gezahlt wird, wenn der andere Ehepartner verstirbt. Der verstorbene Ehepartner muss eine allgemeine Wartezeit von fünf Jahren erfüllen oder bereits eine Rente bezogen haben, die Ehe muss zum Zeitpunkt des Todes bestanden haben. Sollte von den Ehepartnern ein Rentensplitting vorgenommen worden sein, so wird keine Witwenrente/ Witwerrente gezahlt.
Der Bezug der Witwenrente/ Witwerrente wird auch vom Zeitpunkt der Hochzeit und dem Jahrgang der Geburt der Ehepartner abhängig gemacht. Die große Witwenrente/ Witwerrente erhält der verbliebene Ehepartner, wenn dieser entweder das 45. Lebensjahr vollendet hat, er ein minderjähriges waisenrentenberechtigtes Kind erzieht, er ein behindertes Kind versorgt oder er vermindert erwerbsfähig ist. Die Rentenzahlung liegt hier bei 60 Prozent.

Wenn die Ehe nach dem 31. Dezember 2001 geschlossen wurde oder beide Ehepartner am 1. Januar 2002 noch nicht das 40. Lebensjahr vollendet haben, dann beträgt die Rentenzahlung allerdings nur 55 Prozent, die Kindererziehung wird aber zusätzlich berücksichtigt. Bei der kleinen Witwenrente/ Witwerrente beträgt die Rentenzahlung 25 Prozent. Wenn die Ehe nach dem 31. Dezember 2001 geschlossen wurde oder beide Ehepartner am 1. Januar 2002 noch nicht das 40. Lebensjahr vollendet haben, wird die kleine Witwenrente/ Witwerrente nur noch zwei Jahre gezahlt. Bei einer erneuten Heirat des Empfängers der Witwenrente/ Witwerrente entfällt die Rentenleistung. Die Witwenrente/ Witwerrente muss bei der zuständigen Rentenversicherung beantragt werden.

Was muss ich bei der Auswahl meines Anbieters beachten?

Zur gesetzlichen Rente den richtigen Anbieter finden: Erstellen Sie mit den richtigen Informationen einen individuellen Plan um im Alter sorgenfrei zu sein.

Individuelles Angebot anfordern

Begriffe von A bis Z


Häufige Fragen Gesetzliche Rente