Gesetzliche Rente
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Mit der Hinterbliebenenrente unterstützt die gesetzliche Rentenversicherung die Angehörigen eines Verstorbenen mit einer regelmäßigen Rentenzahlung. Die Hinterbliebenenrente soll den bisher erbrachten Unterhalt des Verstorbenen ersetzen. Sie wird an Waisen und Witwen, bzw. Witwer, gezahlt.
Eine Hinterbliebenenrente an den Ehepartner wird nur gezahlt, wenn zum Zeitpunkt des Todes die Ehe rechtsgültig ist und einen bestimmten Zeitraum überdauert hat. Die Höhe, Dauer, Art und der generelle Anspruch unterliegen den Bedingungen des gesetzlichen Rentenversicherungsträgers.
Es werden ebenso eheliche oder gleichberechtigte Kinder von der Hinterbliebenenrente versorgt. Diese haben bei entsprechenden Voraussetzungen einen Anspruch auf Voll- oder Halbwaisenrente. Die Zahlung der Hinterbliebenenrente gilt generell bis zur Vollendung des 18.Lebensjahres. Des Weiteren besteht ein Zahlungsanspruch bis zum 25.Lebensjahr, wenn sich das Kind noch in der Ausbildung befindet, ein soziales Jahr leistet oder sich durch eine Behinderung nicht selber versorgen kann. Aufgrund des Wehr- oder Zivildienstes kann sich der Anspruchszeitraum entsprechend verlängern.
Die Bewilligung der Hinterbliebenenrente unterliegt auch hier den Bedingungen der GRV.
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Häufige Fragen Gesetzliche Rente