Gesetzliche Rente
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Der Begriff Frührente bezeichnet alle Formen vorzeitiger Rentenzahlungen durch die gesetzliche Rentenversicherung. Hierzu zählen beispielsweise die Erwerbsminderungsrente und eine vorgezogene Rente nach Arbeitslosengeldbezug.
Für jeden gezahlten Monat, der vor dem gesetzlichen Rentenalter liegt, wird die Rente um 0,3% verringert. Beginnt die Frührente ein Jahr vor dem offiziellen Renteneintritt, wird dementsprechend 3,6% weniger an monatlicher Rente gezahlt.
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