Gesetzliche Rente

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Was ist eine Erwerbsminderungsrente?

Eine Erwerbsminderungsrente ist eine Rentenzahlung, die gezahlt wird, wenn eine verminderte Erwerbstätigkeit vorliegt. Vermindert erwerbstätig ist derjenige, der wegen einer Behinderung oder Krankheit gar nicht mehr oder nur auf eingeschränkte Weise zur Arbeit fähig ist. Dieses kann beispielsweise aufgrund von einer Krebserkrankung, schweren psychischen Erkrankungen, Rückenleiden oder ähnlichem der Fall sein.
Sind bestimmte Voraussetzungen erfüllt, wird eine Erwerbsminderungsrente in Abhängigkeit des bisherigen Lohns gezahlt. Die Rente beträgt in der Regel durchschnittlich 30-34 Prozent des Bruttoeinkommens.
Eine Erwerbsminderungsrente muss beantragt werden. Sie wird in den meisten Fällen vorerst für drei Jahre bewilligt und muss danach erneut beantragt werden. Des Weiteren besteht die Möglichkeit einer Dauerrente. Sie wird nur dann bewilligt, wenn eine zukünftige Arbeitsfähigkeit ausgeschlossen ist. Eine Erwerbsminderungsrente wir erst nach einer Frist von 7 Monaten gezahlt.
Laut Rentenreform gilt die ursprünglich festgelegte Erwerbsminderungsrente nur noch für vor dem 02.01.1961 Geborene. Für alle danach Geborenen gilt die Regelung der zweistufigen Erwerbsminderungsrente. Kann dem bisherigen Beruf aufgrund von Krankheit nicht mehr nachgegangen werden, so wird man auf andere Berufszweige verwiesen. Ist eine andere Tätigkeit ausführbar, besteht kein Anspruch auf eine Erwerbsminderungsrente.

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